Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Restaurant Adler

1. Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem
Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und Peter Welter als Betreiber des Hotel
Garni zur Sonne, im Folgenden als Hotel bezeichnet. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB –
egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Es gelten ausschliesslich die
bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels.
Optional:
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor
Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten
die gesetzlichen Vorschriften.
2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist (Ort) Glarus (Kanton) Glarus Gerichtsstand,
sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt auf allen Vertrags-,
Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich
schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Definitionen
Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 10
gebuchten Personen oder 5 Gästezimmer.
Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax- und E-Mail Nachrichten.
Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.
4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Tischen, Seminarräumen, Flächen sowie sonstigen Lieferungen

und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch das Hotel bzw. bei Internet-
Buchungen mit der Buchungsbestätigung des Gastes zustande. Eine Reservation, die am

Veranstaltungstag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.
Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung
verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind
unwirksam.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich gemäss individuell vorgenommener Reservation
des Gastes. Die Zimmer Reservationen werden bei nicht erscheinen oder Kontaktaufnahme des
Gastes bis 18:00 Uhr weitervermietet. Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen
vorbehalten – keinen Anspruch auf einen bestimmten Tisch/Raum/Zimmer. Sollten trotz einer
bestätigten Reservation kein Tisch/Raum/Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den
Gast unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe
gelegenen Restaurant/Hotel vergleichbarer oder höherer Kategorie anbieten. Allfällige
Mehraufwendungen für das Ersatzrestaurant/-Hotel gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast
das Ersatzrestaurant/-Hotel ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen
umgehend zu erstatten.
6. Optional: Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen stehen dem Gast, soweit ihm das Hotel keine andere
Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 18:00 Uhr des vereinbarten Veranstaltungstages
bis zum vereinbarten Veranstaltungsende und Hotelzimmer ab 17:00 Uhr bis zum vereinbarten
Abreise (bis 11:00 Uhr) zu benutzen.
7. Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist kann
das Hotel über sämtliche Tische/Räume/Zimmer verfügen.
8. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Hotel genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die
gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Der Gast ist verpflichtet, für die von ihm in Anspruch
genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt
auch für vom Gast, seinen Begleitern und Besuchern veranlasste Leistungen und Auslagen des
Hotels an Dritte. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des
Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs
verrechnet. Alle publizierten Preise können jederzeit ohne Mitteilung an den Gast angepasst
werden. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden. Je nach
Vereinbarung bzw. ab einem Reservationsbetrag von CHF 1‘500.- kann das Restaurant eine
Anzahlung von 50 % des gesamten Buchungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung
auf das vereinbarte Entgelt zu verstehen. Das Hotel kann anstelle einer Anzahlung auch eine
Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der
Reservationsbestätigung zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt das Hotel
eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag. Bei nicht fristgerechter Anzahlung
oder Leistung der Kreditkartengarantie kann das Hotel den Vertrag unverzüglich (ohne Mahnung)
auflösen, bzw. von den gemachten Leistungsversprechungen zurücktreten und die unter Ziffer 9
genannten Stornierungskosten verlangen. Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung
bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen zu. Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten
Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter Leistungen des Hotels für den
Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind. Die Bezahlung kann bar in
Schweizer Franken oder mit einer akzeptierten Kreditkarte erfolgen.
9. Veranstaltungen
Eine Veranstaltung kann sowohl Leistungen für den Veranstaltungsraum, für Verpflegung,
technische Einrichtungen und weitere Leistungen umfassen. Teilnehmerzahl. Der Gast verpflichtet
sich, dem Restaurant die verbindliche Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung spätestens 5
Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der vom Gast
genannten Teilnehmerzahl gegenüber der endgültigen Teilnehmerzahl gilt:
• Bis 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl.
• Mehr als 5% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Die Abweichung wird mit (höchstens) 5%
berücksichtigt.
• Bei späterer Erhöhung der tatsächlichen Teilnehmerzahl erfolgt – unter dem Vorbehalt der
Durchführbarkeit – die Abrechnung nach der tatsächlichen Teilnehmerzahl.
Rücktritt durch das Hotel. Bis spätestens 20 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstag kann
das Hotel durch einseitige (schriftliche) Erklärung ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch einseitige (schriftliche)
Erklärung ausserordentlich vom Vertrag zurückzutreten.
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
• höhere Gewalt (Krankheit) oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Veranstaltungen die unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen,
z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthalt zwecks, gebucht werden;
• das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten
Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das
Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und
die Entschädigung bleibt grundsätzlich geschuldet.
Annullationsbestimmungen:
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarten Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Entscheidend für
die Berechnung der zu zahlenden Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen
Stornierung des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch für Fax- und E-Mail
Nachrichten. Tritt der Gast vom Vertrag zurück oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von
bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel folgende Annullationsgebühren in
Rechnung stellen. Annullationsgebühren bei Veranstaltungen kann eine Veranstaltung aus
Gründen, welche nicht dem Hotel zuzurechnen sind und für welche das Hotel nicht verantwortlich
ist, nicht durchgeführt werden, so behält das Hotel den Anspruch auf (Teil-) Zahlung der
vereinbarten Leistung entsprechend der Auftragsbestätigung unter Berücksichtigung des Eingangs
der schriftlichen Annullation wie folgt:
Absage der Veranstaltung/Zimmerbuchung individuell gemäss Reservierungsbestätigung.
Im Falle der Durchführung einer gleichwertigen (Leistungsumfang) Veranstaltung durch Dritte
während des vereinbarten Zeitraums entsteht dem Gast lediglich eine Umtriebsentschädigung von
30 – 50% (je nach Fristigkeit der Annullierung).
Führt der Gast innerhalb eines Jahres eine Veranstaltung im ursprünglich vereinbarten Umfang im
Hotel durch, so werden 50 % des verbuchten Rechnungsbetrages/Annullierungskosten wieder
gutgeschrieben.
Optional:
Bedingungen bei speziellen Anlässen in der Umgebung wie Grossanlässe (z.B. Messen, Fasnacht,
Sessionen, Konzertwochen etc)
Die Annullation für Reservationen während dieser speziellen Anlässe sind nur bis 60 Tage vor dem
bestätigten Veranstaltungsdatum kostenfrei möglich. Für alle Reservationen während dieser Zeiten
wird eine 100%ige Vorauszahlung verlangt, welche der Gast umgehend, jedoch bis zum Ende der
gesetzten Frist zu bezahlen hat. Erfolgt die Vorauszahlung nicht, so kann das Hotel die Räume
anderweitig vermieten/belegen. Daraus entstehende Umtriebe können dem Verursacher in
Rechnung gestellt werden.
10. Speisen und Getränke
Sämtliche Speisen und Getränke sind ausschliesslich vom Hotel zu beziehen.
In Sonderfällen (Spezialitäten, usw.) kann hierüber eine anderweitige schriftliche Vereinbarung
getroffen werden. In einem solchen Fall ist das Hotel berechtigt, eine Servicegebühr bzw. ein
Korkengeld (gemäss separater Aufstellung) zu verlangen.
11. Verlängerungen
Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die gesetzliche Schliessungsstunde (Polizeistunde)
voraussichtlich überschritten, hat sich der Gast spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung
an das Hotel zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt werden können. Die
Kosten für die Bewilligungen werden dem Gast in Rechnung gestellt. Das Hotel kann für die
Erteilung von Bewilligungen nicht garantieren. Das Hotel hat das Recht, die
Veranstaltungsteilnehmer nach Ablauf der Verlängerungsbewilligung aus den Räumlichkeiten zu
weisen.
12. Aufenthalt / Rauchen
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der
gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels, die üblicherweise und ohne besondere
Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der
Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung)
auszuüben. Das Rauchen ist im gesamten Hotel nur an/in entsprechend gekennzeichneten Orten/
Räumen gestattet.
13. Versicherung
Die Versicherung für eingebrachte Materialien obliegt in jedem Fall dem Gast. Das Hotel kann
schon vor der Reservationsbestätigung einen Versicherungsnachweis verlangen.
14. Haftung und Vertragsrecht
a) Hotel:
Das Hotel bedingt die Haftung im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere
Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen
Bestimmungen. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht.
Das hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten
Materials ab. Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast
lediglich vermittelt hat (s.a. Ziffer 18).
b) Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn,
Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass
das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Hat ein Dritter für den eigentlichen Gast
die Buchung vorgenommen, so haftet der Dritte dem Hotel gegenüber als Gesamtschuldner für
alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen
des Hotels an Dritte.
15. Erkrankung des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Hotel, so benachrichtigt das Hotel auf Wunsch
des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Hotel Kenntnis von der
Erkrankung, so kann es auch ohne Aufforderung des Gasts einen Arzt benachrichtigen. Die
medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.
16. Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels mitgebracht werden.
Optional:
Gegen eine besondere Vergütung in das Hotel/Restaurant mitgebracht werden.
Der Gast, der ein Tier in das Hotel/Restaurant mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines
Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen. Der Gast muss über eine
entsprechende Tierhalterversicherung für sein Tier verfügen. Der Nachweis der entsprechenden
Versicherung ist bei Aufforderung durch das Hotel vorzulegen.
Alternativ: In den Gast- und Veranstaltungsräumen des Hotels und Restaurants dürfen sich keine
Tiere aufhalten.
17. Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-
/Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
Alternativ: Nach Ablauf einer 2 monatigen Aufbewahrungsfrist werden die Sachen dem lokalen
Fundbüro übergeben.
18. Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel
lediglich als Vermittler.
Restaurant Hotel Adler Seite 4 / 4 Ausgabe November 2023 AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen „Restaurant Hotel Adler“
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im Hotel/Restaurant, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.